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Stadt muß Legastheniker Therapie zahlen
Die Stadt Karlsruhe muß die Kosten einer
Legastheniker-Therapie für einen 13 jährigen
Schüler übernehmen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellt in seiner Entscheidung klar,
daß die Deutschstützkurse der Schule eine Legastheniker-Therapie
nicht ersetzen können. Auch eine Therapie der psychologischen Beratungsstelle
sei kein ausreichender Ersatz, da dieser derzeit kein auf die Therapie von
Legasthenikern hin besonders ausgebildeter Pädagoge oder Psychologe
zur Verfügung steht.
Nachdem die AOK die Therapie nicht hatte bezahlen wollten,
hatte die Mutter bei der Stadt Kostenübernahme nach dem
Bundessozialhilfegesetz und dem Sozialgesetzbuch beantragt, was diese
ablehnte. Das Gericht hob mit seiner Entscheidung diesen
Ablehungsbescheid auf - die Stadt muß nun die Kosten für
eine Legastheniker-Therapie für die Dauer
von einem Jahr übernehmen.
Aktenzeichen: 5 K 523/97 vom 10. Juli 1997
Quellen: Badische Zeitung 30.7.97 und Urteilsbegründung