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Stadt muß Legastheniker Therapie zahlen


Die Stadt Karlsruhe muß die Kosten einer Legastheniker-Therapie für einen 13 jährigen Schüler übernehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellt in seiner Entscheidung klar, daß die Deutschstützkurse der Schule eine Legastheniker-Therapie nicht ersetzen können. Auch eine Therapie der psychologischen Beratungsstelle sei kein ausreichender Ersatz, da dieser derzeit kein auf die Therapie von Legasthenikern hin besonders ausgebildeter Pädagoge oder Psychologe zur Verfügung steht.

Nachdem die AOK die Therapie nicht hatte bezahlen wollten, hatte die Mutter bei der Stadt Kostenübernahme nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Sozialgesetzbuch beantragt, was diese ablehnte. Das Gericht hob mit seiner Entscheidung diesen Ablehungsbescheid auf - die Stadt muß nun die Kosten für eine Legastheniker-Therapie für die Dauer von einem Jahr übernehmen.

Aktenzeichen: 5 K 523/97 vom 10. Juli 1997

Quellen: Badische Zeitung 30.7.97 und Urteilsbegründung